Voraussetzung für die Aufnahme zum Ausbildungsgang Schauspiel ist der Nachweis Berufsreife (Hauptschulabschluss).
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, das Höchstalter in der Regel bei 55 Jahren. In Ausnahmefällen können wir jedoch durch eine hervorragende künstlerische Begabung auch ältere Schüler aufnehmen, wenn wir von der möglichen Entwicklung zum kreativen, vielseitigen Schauspieler durch unsere Ausbildung absolut überzeugt sind.
Eine fehlende Berufsreife kann ebenfalls durch eine hervorragende künstlerische Begabung (in der Eignungsprüfung) ersetzt werden. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung (siehe Aufnahmeverfahren) festgestellt.
Außerdem ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Antritt der Ausbildung vorzuweisen.